Hallo Freunde,
ich möchte euch heute folgende Story schreiben damit Ihr seht wie es hinter den
Kulissen bei großen Markenhändlern, die mehrere Marken inne haben abgeht.
Stellt euch folgende Situation vor. Euer Premiummarkenhändler/werkstatt hat unter
anderem eine, nennen wir sie Billigmarke. Die Eine Marke verrechnet einen Stundensatz von 120 Euro
die Billigmarke dagegen 104 Euro. Somit wäre der Nettogewinn intern bei Eurer Werstatt Eures Vertrauens
alleine aus der unterschiedlichen Kostenstelle schon mal 16 Euro pro Arbeitsstunde.
Bei einem großen Service mit kleineren Reparaturen und 3 Arbeitsstunden würde das Unternehmen alleine
durch diese Mauschelei schon mal 48 Euro in den Sack stecken. Das mal, sagen wir im Monat auf 1000
Arbeitsstunden hochgerechnet, bringt der Firma 16.000 Euro, die sich die Kunden, wenns gleich selbst am
Schalter der Billigmarke gefragt hätten sich erspart hätten, aufs Jahr gesehn immerhin
160.000 Euro (160 TAUSEND EURO), also zB wäre damit der Geschäftsführer schon mal bezahlt.
Alle Fahrzeughersteller versuchen Ihre Kunden an die Fachwerkstatt zu binden, oder besser gesagt
zu zwingen was rein rechtlich
seit 2010 durch die neue GVO 461/2010 nicht mehr zulässig ist,
siehe
Info-1 und
Info-2.
Doch die Fahrzeugimporteure, oftmals Tochterfirmen der Hersteller selbst sugerieren den Käufern, dass
es rechtlich immer noch so ist das bei Gang zu einer
MARKENFREMDEN WERKSTATT, respektive
zu einer
FREIEN WERKSTATT, dies mit dem Erlöschen der Garantie einhergeht und viele der Kunden
glauben daher nach wie vor, dass sie nur Anspruch auf Gewährleistung und Garantie haben wenn sie in einer
Fachwerkstatt IHRER Marke alles machen lassen.
Diese Unwissenheit nutzen manche Fachwerkstätten aus und nehmen die Fahrzeuge Ihrer Kunden zB
bei bei der Premiummarke an und servicieren und reparieren diese kostengünstiger "HAUSINTERN" in der
eigenen Billigwerkstatt, also eine Lösung zusätzlich Geld zu verdienen und so Ihre Kunden übern Tisch
zu ziehn
***.
Anstatt dem Kunden zu sagen, "he Du kannst auch bei meiner Billigwerkstatt das Service machen lassen" oder
"He lieber Kunde Du kannst alle Arbeiten laut EU Recht bei jeder Werstatt machen lassen die eine
Gewerbeberechtigung hat"
Nein da gehen einige Firmen lieber her und gaukeln dem Kunden vor, das SEIN Wagen in einer Fachwerkstatt
der Marke Seinen AUTOS repariert wird, verbringen diesen dann in die sichtbar billigere hauseigene
Billigwerkstatt
und kassieren dann den Stundensatz der Premiummarke.
Das ist aus meiner Sicht BETRUG
***, ROSSTÄUSCHEREI
***, ABZOCKE
*** und kann so in der Form
von uns Kunden nicht akzeptiert werden, daher werden wir all solche Fälle, demnächst Publik machen mit
Firmennamen und Beweisfotos, Rechnung etc..... und hier mal Aufzeigen welche honorigen Unternehmen iN
Österreich
solche Bereicherungen begehen.
Einen kokreten Fall habe ich inzwischen, den lasse ich grad von meinem Anwalt prüfen ob rechtlich OK
den hier namentlich
zu nennen und wenn keine Einwende vorhanden kriegts mal einen Fall mit denkbar großer Überraschung.
In der Zwischenzeit bitte ich Euch, mir solche Fälle falls ihr selbst welche erlebt habt oder von welchen
wisst,
wo ne lückenlose Dokumentation als Nachweis vorhanden mir zu melden damit wir hier mal, aufzeigen wie das
Sittenbild des ÖSTERR. KFZ Handels und deren Importeure (falls hier mitgespielt wird) so ist.
Der eine Fall liegt grad beim IMPORTEUR der Marke und wird von diesem behandelt, daher warte ich noch
das Ergebniss
ab und wie der IMPORTEUR der MARKE um die es hier geht reagiert, ob er sich vor seinen Fachbetrieb stellt
oder
sichtbar im bezug
"SO gehts nicht" ein Exemple statuiert, heißt damit aufzeigt das unter seiner Marke
keine Kunden die der Marke das Vertrauen schenken wissentlich übern Tisch gezogen werden
***Auch dieses Ergebniss/Erkenntniss kriegts dann hier öffentlich, damit ihr sehn könnt wie diese Marke zu
Ihren Kunden steht.
Und natürlich ist mir Eure Meinung zu dieser Praxis auch sehr wichtig, also schreibt ein paar Zeilen
*** = private Meinung (Basis hierfür = Artikel 11 - Charta 2000/EMKR sowie die Österreichische Bundesverfassung
im Bezug Meinungsfreiheit)